DGUV Information 211-005 - Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

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Abschnitt 11 - 11 Unterweisungsnachweis

Eine grundsätzliche Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1).

Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht der durchgeführten Unterweisungsinhalte und der Teilnehmer zu haben.

Elektronische Vorlagen zur Dokumentation von Unterweisungen gemäß

sowie weitere Unterweisungshilfen sind auf der BGHM-DVD "Prävention" enthalten.