DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Gehörschutz

Auf die Gefährdung durch Lärm bei Hufbeschlagarbeiten wurde in Abschnitt 3 ein gegangen.

Beim Gehörschutz werden grundsätzlich drei verschiedene Gehörschutzarten unter schieden:

  • Kapselgehörschutz (siehe Abb. 4-7)

  • Gehörschutzstöpsel (siehe Abb. 4-8)

  • Otoplastiken (siehe Abb. 4-9)

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Abb. 4-7 Kapselgehörschutz

Kapselgehörschutz, und auch so genannter Bügelgehörschutz, eigenen sich insbesondere zum häufigen Auf- und Absetzen bei kurzzeitiger Lärmexposition. Der Gehörschutz ist vor Verschmutzung zu schützen und die Dichtkissen sind nach ca. zwei Jahren auszutauschen, da sonst die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist.

Gehörschutzstöpsel eigenen sich für längere Tragezeiten und für eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Benutzenden. Bei Hufbeschlagarbeiten sollte darauf geachtet werden, dass die Schalldämmung der Gehörschutzstöpsel nicht zu hoch ist, um Überprotektion zu vermeiden. Eine Überprotektion führt zu einer verminderten Wahrnehmung von Informationen, Arbeitsgeräuschen und wird auch vom Träger subjektiv als unangenehm empfunden.

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Abb. 4-8 Gehörschutzstöpsel

Der Mittelwert der Schalldämmung sollte bei Hufbeschlagarbeiten etwa 15 dB betragen (Die bei den Stöpseln tatsächlich am Ohr wirksame Minderung liegt ca. 9 dB niedriger als bei den Herstellerangaben). Die entsprechende Information findet sich auf der Verpackung der Gehörschutzstöpsel.

Wichtig ist auch hier, dass auf Hygiene geachtet wird. Mit verschmutzten Fingern sollten die Gehörschutzstöpsel nie in den Gehörgang eingeführt werden und ebenso sollten keine verschmutzen Stöpsel verwendet werden, um Erkrankungen im Gehörgang zu vermeiden.

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Abb. 4-9 Otoplastiken

Am besten geeignet für Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede sind Otoplastiken, da diese einen hohen Tragekomfort bieten, verbunden mit den Vorteilen der beiden anderen Gehörschutzarten. Otoplastiken werden individuell angefertigt und haben eine Haltbarkeit von ca. drei bis fünf Jahren.