Abschnitt 18.4 - Prüfung
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen und vor der ersten Inbetriebnahme
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen und vor der ersten Inbetriebnahme
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung