DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 8 - Erste Hilfe

Die Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort sind oftmals entscheidend für den späteren Heilverlauf einer Verletzung oder gar die Rettung von Beschäftigten. Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" muss in jedem Fall die erforderliche Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern und Ersthelferinnen vorhanden sein. Die Ausbildung erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Stellen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten mindestens einmal jährlich auch über das Verhalten bei Unfällen zu unterweisen.

Damit die notwendige Hilfe schnell und unverzüglich geleistet werden kann, ist die "Meldekette" eindeutig festzulegen:

  • Wer ruft Hilfe herbei?

  • Von wo kann Hilfe gerufen werden (Standort Telefon, Meldeeinrichtung)?

  • Welche Hilfe wird gerufen (Ersthelfer/Ersthelferin, betriebliche Meldestelle, öffentlicher Rettungsdienst)?

Problematisch und deshalb von Bedeutung ist dies insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten in größerer Entfernung zu anderen Arbeitsplätzen.

Bei einem Unfall muss ein Notruf an den betrieblichen Notrufdienst oder an die Rettungsleitstelle (Telefon 112) wie folgt erfolgen:

Wo ist es passiert?

Was ist passiert?

Wie viele Verletzte/Erkrankte?

Welche Art von Verletzungen/Erkrankungen?

Warten auf Rückfragen!

Einzelarbeit sollte in jedem Fall vermieden werden.

In Bereichen, in denen die Durchführung von Erste-Hilfe-Leistungen nicht oder nur schwierig möglich ist, sind Vorkehrungen zur Bergung möglicherweise verletzter Personen zu treffen.

Stellen, an denen Verbandkästen oder Spüleinrichtungen vorhanden sind, müssen bekannt und gekennzeichnet sein.

Die speziell beim Umgang mit Druckflüssigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen sind insbesondere:

Tabelle Maßnahmen bei Unfällen mit Druckflüssigkeit

GefährdungMaßnahme
Eindringen (Injektion) von unter hohem Druck stehenden Druckflüssigkeiten unter die HautSofort Ärztin/Arzt hinzuziehen; ganz wichtig:
auf den Unfallhergang (Ölinjektion) hinweisen, sonst könnten besonders kleine Wunden übersehen bzw. falsch behandelt werden!
Druckflüssigkeit im AugeAuge mind. 15 min. mit mildem Wasserstrahl spülen (Augenspüleinrichtung oder sauberes Wasser), Arzt/Ärztin hinzuziehen.
Verschlucken von DruckflüssigkeitenKein Erbrechen herbeiführen, sofort Ärztin/Arzt hinzuziehen.
Verbrennung durch heiße DruckflüssigkeitWunde steril (d. h. mit keimfreiem nicht klebendem Verbandstoff oder Brandwundauflagen) abdecken; kleinere Verbrennungen (Hand und/oder Unterarm) können zuvor mind. 10 Minuten mit mildem Wasserstrahl gekühlt werden; Arzt/Ärztin hinzuziehen.

Der Rettungsdienst/notärztliche Dienst ist sofort über die Art der Druckflüssigkeit zu informieren.

Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt oder die Betriebsanweisung ist bereitzuhalten.