DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 5.1 - 5 Arbeiten an Maschinen und Anlagen
5.1 Allgemeines

Die Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung sind grundsätzlich zu beachten.

Neben den grundlegenden allgemeinen Sicherheitshinweisen zur Instandhaltung und zum Umgang mit den Hydraulikkomponenten (siehe Abschnitt 4) werden nachfolgend weitere Hinweise für die sichere Hydraulikinstandhaltung an ortsfesten Maschinen und Anlagen (siehe Abbildung 24) gegeben.

5.1.1 Druckenergie abbauen

Vor Beginn der Arbeiten ist die Druckenergie im System abzubauen. Das System ist gegen Wiedereinschalten zu sichern. Werden einzelne Hydraulikkreise des Hydrauliksystems von der gemeinsamen Druckversorgung abgesperrt, ist zu überprüfen, ob die richtige Verbindung getrennt worden ist.

Ferner sind die mit dem Hydrauliksystem verbundenen Druckspeicher von der Anlage abzusperren oder zu entlasten (siehe Abbildung 25). Durch das Entlasten dürfen keine neuen Gefährdungen, z. B. Lösen von Spanneinrichtungen, auftreten. Der vollständige Abbau des Drucks ist zu prüfen (siehe Abschnitt 1.5 "Fünf-Finger-Regel").

Hydraulisch hochgehaltene Lasten, z. B. Maschinenteile, Hubbühnen, hydraulische Vertikalachsen, bewirken trotz abgeschalteter Energieversorgung einen nicht unerheblichen Druck in Teilen des Hydrauliksystems. Bei komplexeren Maschinen und Anlagen kann sich dieser Druck in weitere Anlagenteile übertragen. Hochgehaltene Lasten, z. B. Fördergut oder Maschinenteile, müssen daher vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten abgelassen, mit vorhandener Verriegelung gesichert oder sicher abgestützt werden.

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Abb. 24
Hydraulikaggregat an stationärer Produktionseinrichtung

Nach Abbau aller Druckeinspeisungen in das hydraulische System können eventuell noch Restdrücke in eingespannten Flüssigkeitssäulen zwischen Ventilen und anderen Bauteilen vorhanden sein. Auch diese sind abzubauen, z. B. durch mehrfaches Betätigen der Ventile oder gemäß den Herstellervorgaben.

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Abb. 25
Druckentlastete Hydrospeicher mit abgesperrten Druckleitungen

Das Öffnen der Schraubverbindungen an Hydraulikleitungen sollte nach erfolgter Druckentlastung zunächst langsam und vorsichtig erfolgen. Auch das weitere Lösen der Verschraubungen sollte vorsichtig erfolgen, um durch noch anstehenden Druck der Druckflüssigkeit mögliche Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen (hierzu ist leichtes Klopfen auf die Verschraubung hilfreich) und Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei einem noch anstehenden Druck darf die Verschraubung nicht weiter gelöst werden. Die Druckentlastung im System ist zu wiederholen und auf Wirkung nochmals zu überprüfen.

5.1.2 Wiederinbetriebnahme

Nach Durchführung der Fehlersuche und Störungsbeseitigung sind Anschlüsse und Bauteile auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Schaltplans zu überprüfen. Alle gelösten Schrauben, Leitungsverbindungen (siehe Abbildung 26), elektrische Steckvorrichtungen sind festzuziehen und zu prüfen.

Nach Abschluss der Instandhaltung ist darauf zu achten, dass auch eventuell abgesperrte Tankleitungen wieder geöffnet werden.

Es sind Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen auf Grund eventuell auftretender Maschinenfehlfunktionen nach der Reparatur zu verhindern:

  • Schutzeinrichtungen wieder in Schutzstellung bringen oder aktivieren

  • Schutz durch Abstand

Nach erfolgter Instandsetzung oder Reparatur an den hydraulischen Bauteilen sind diese zu befüllen und zu entlüften. Insbesondere für Pumpen sind die Vorgaben für das Einfahren und Einstellen zu beachten. Hydropumpen sind meist selbstansaugend.

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Abb. 26
Rohr- und schlauchseitige Kennzeichnungen

Einstellarbeiten an den Druckbegrenzungsventilen dürfen nur vom Hersteller oder nach dessen Angaben, z. B. gemäß den Druckmessblättern, eingestellt werden. Die darin enthaltene Reihenfolge der Vorgehensweise ist unbedingt einzuhalten.

Unvollständiges Entlüften kann in Maschinen und Anlagen zu Störungen und zu Gefährdungen durch plötzlich anlaufende Bewegungen führen. Die vollständige Entlüftung des Systems verhindert unvorhersehbare plötzliche Bewegungen an Hydrozylindern und -motoren, z. B. Stick-Slip.

Nach erfolgter Entlüftung der hydraulischen Anlage sind alle hydraulischen Funktionen auszutesten. Dabei sind die Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit, z. B. reduzierter Systemdruck, Abschirmungen, zu beachten. Beim Austesten der hydraulischen Funktionen ist ausreichender Abstand gegen das Erreichen von Gefahrenstellen einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass sich weder das Instandhaltungspersonal noch andere Personen unter angehobenen Lasten oder in Gefahrenbereichen aufhalten.

Arbeitsfunktionen von Zylindern sind nach Möglichkeit einzeln mit geringer Geschwindigkeit und ohne Last zu testen.

Abstützungen und Sicherungen von hochgehaltenen Lasten dürfen erst entfernt werden, wenn die Last wieder sicher hydraulisch gehalten wird.