DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.5 - 8.5 Haltbarkeit von Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen

Die Haltbarkeit kann nicht ohne weiteres angegeben werden, da die Haltbarkeit maßgeblich durch die Einsatzbedingungen / Umwelteinflüsse / Handhabung / Pflege etc. mit beeinflusst wird. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sich vorher genauestens vom Hersteller beraten zu lassen, welche Laser-Schutzbrille für welche Einsatzbedingungen am besten geeignet ist.

Weiterhin wird empfohlen, Laser-Schutzbrillen in regelmäßigem Turnus vom Hersteller überprüfen zu lassen. Auch Brillen, die selten verwendet wurden, können nach 10 bis 15 Jahren ihren Schutz verlieren. Brillen mit einem beschädigten oder verkratzten Filter oder Farbveränderungen dürfen nicht mehr ohne Überprüfung verwendet werden. Bei Fassungen mit Innenkaschierung kann durch die Beschädigung dieser Kaschierung der Schutz beeinträchtigt sein.

Wenn keine Herstellerinformationen über die Haltbarkeit des Schutzproduktes vorliegen, dann soll das Produkt spätestens nach 10 Jahren in der Regel durch den Hersteller überprüft werden.

Falls Beschädigungen an der Schutzbrille auftreten oder Unsicherheit bezüglich der Schutzfunktion besteht, sollte der Hersteller befragt werden und ggf. die Schutzbrille überprüft werden. Die Überprüfung sollte folgende Kriterien beinhalten:

  • Überprüfung von Schutzbrillen und Filtern auf Lasersicherheit;

  • spektrale Vermessung (Filter und Schutzbrillen, soweit technisch machbar);

  • Reparaturen wenn machbar und notwendig.