DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Fachwissen für Prüfpersonen

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Arbeitsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang

Arbeitsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang wandeln die Energie aus dem Netz häufig in eine niedrigere Spannung oder in eine andere Spannungsart auf der Sekundärseite um. Dieser Spannungsausgang ist ebenfalls sicherheitstechnisch zu prüfen. Dazu sind der Isolationswiderstand, der Berührungsstrom sowie die Ausgangsspannung zu messen.

Enthält das Arbeitsmittel berührbare aktive Teile von Kleinspannungsstromkreisen, z. B. die nicht isolierten Polklemmen an Batterieladegeräten oder dem großflächig (= 10 mm2) berührbaren Stecker eines Netzteiles o. Ä., müssen zusätzliche Messungen durchgeführt werden (siehe Abschnitt 3.5.8).

Wenn bei der bestimmungsgemäßen Benutzung eine großflächige Berührung durch eine Person auszuschließen ist und damit aufgrund kleiner (deutlich < 10 mm2) Kontaktflächen auch nur mit kleinsten Berührungsströmen zu rechnen ist, kann sich die Prüfperson dazu entschließen, auf eine Isolationswiderstandsmessung zu verzichten. Dies ist in der Dokumentation zu vermerken.

Wenn eine einfache Berührung mit den Fingern möglich ist, z. B. an Rundsteckern von Netzteilen für Notebooks, oder Kontakte in Ladeschalen von Akkus für Akkuwerkzeuge, ist das Messen des Berührungsstroms durchzuführen.

Bei kleinspannungsbetriebenen Geräten (Un ≤ AC 25 V oder DC 60 V) und bei Geräten der Informationstechnik sind Steckerstifte von Ladenetzteilen oder Datenleitungen berührbar. Dies können z. B. die Pins von seriellen Schnittstellen, die Kontakte von RJ 45-Steckern, Steckernetzteile zum Laden von Akkus, Ladestecker für Mobiltelefone oder Notebooks sein. Diese Kontakte sind, wenn die Geräte normgerecht (u. a. nach VDE 0700-29) gebaut sind, vom Netz sicher galvanisch getrennt.

Die normkonforme sichere Trennung wird z. B. durch die Dokumentation des Herstellers oder besser noch durch ein Zertifikat mit Prüfzeichen (GS, VDE oder vergleichbar) nachgewiesen sein.

Die Prüfperson muss sich zur Beurteilung der elektrischen Sicherheit für die anzuwendenden Prüfschritte während der Prüfung oder für das Auslassen von Prüfschritten fachlich korrekt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung entscheiden. In jedem Fall ist die Entscheidung in der Dokumentation zu begründen. Oft kann die Nachfrage beim Hersteller zum Vorgehen bei der Prüfung unterstützend und hilfreich sein.