DGUV Information 201-037 - Montage von Profiltafeln für Dach und Wand

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Abschnitt 1.7 - Erste Hilfe

Was ist zu veranlassen und zu organisieren?

Bereits beim Einsatz von zwei Mitarbeitern auf der Baustelle sollte einer in Erster Hilfe ausgebildet sein. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass auf jeder Baustelle eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern anwesend ist.

Eine zweitägige Ausbildung durch eine anerkannte Stelle, z.B. Rettungsdienste (Bild 1-8), befähigt zur Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.

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Bild 1-8: Rettungsdienste

Die übliche Ausbildung in Verbindung mit dem Pkw-Führerschein reicht nicht aus!

Die Lehrgangskosten werden durch die Berufsgenossenschaft übernommen. Neben dem Ersthelfer müssen Meldeeinrichtungen, Aushang "Erste Hilfe" und Verbandmaterial vorhanden sein. In Abhängigkeit von der Größe der Baustelle sind eine Krankentrage, Sanitätsräume (Container) und Sanitäter erforderlich. Alle Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden. Bild 1-9 gibt einen Überblick über die Organisation der Ersten Hilfe.

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Bild 1-9: Organisation der Ersten Hilfe