Abschnitt 2.1 - 2 Projektorganisation und Koordination
2.1 Projektorganisation
In der nachfolgenden Übersicht wird dargestellt, welche Punkte im Verlauf der Auftragsabwicklung abzuklären sind. Dabei sind nur Aspekte berücksichtigt, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit stehen. Die Tabelle gibt eine Übersicht, wer an den einzelnen Schritten beteiligt ist und wo weitere Hinweise zu finden sind.
Aufgabe | Auftraggeber | Auftragnehmer | Weitere Info | |
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Formulierung des Auftrags | ||||
Technische Beurteilung des Auftrags | ||||
Erforderlichenfalls Bestellung eines Koordinators; Ausstattung mit erforderlichen Rechten, Bekanntmachung bei allen Auftragnehmern | Kap. 2.2, Formular S. 97 | |||
Ermittlung der am Einsatzort vorhandenen Gefährdungen bzw. der durch Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel eingebrachten Gefährdungen sowie der durch Wechselwirkung entstehenden Gefährdungen (Mechanische, elektrische Gefahren, Biologische Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsgefahren, Thermische Gefährdung, Physikalische Einwirkungen, Arbeitsumgebungsbedingungen, Physikalische Belastungen, Wahrnehmung, Sonstige Gefährdungen) | BGI-5063-2 - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Industriereinigung | |||
Festlegung der Verfahren und Arbeitsmittel | ||||
Festlegung der Schutzmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung von Drittfirmen | ||||
Maßnahmen schriftlich dokumentieren | BGI-5063-2 - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Industriereinigung | |||
Arbeiten gegebenenfalls anzeigen, wenn:
| GefStoffV | |||
Arbeitsstunden und Personalbedarf planen:
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Entsorgung von Reststoffen klären | ||||
Gegebenenfalls Erstellung Entsorgungsnachweis, Festlegung Transportbehälter, Gefahrgutklassifizierung | ADR/RID/GGVSE | |||
Arbeitserlaubnis auf dem Gelände erteilen | ||||
Auftragnehmer in die örtlichen Gegebenheiten einweisen | ||||
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Auftragnehmer einweisen | ||||
Beschäftigte einweisen | ||||
Gegebenenfalls besondere Betriebsanweisungen erstellen | ||||
Arbeitsablaufplan erstellen | ||||
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellen | ||||
Gegebenenfalls kontinuierliche Messungen durchführen | ||||
Nachbereitung: Zufriedenheit mit Arbeitsergebnis, Koordination; waren Sicherheitsmaßnahmen und Vorbereitung ausreichend? |
Es ist zu beachten, dass bei der Lagerung und beim Transport von gefährlichen Stoffen gegebenenfalls auch noch die Vorgaben anderer Rechtsvorschriften beachtet werden müssen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gefahrgutverordnung (GGVSE) u.a.).
Eine hohe Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den wechselseitigen Gefährdungen zu. Die Analyse, welche Gefährdungen durch gleichzeitig ausgeführte Aufgaben auftreten können, ist nur durch beide Vertragspartner möglich; siehe auch Gefährdungsmatrix in der "Handlungshilfe" (BGI 5063-2).