DGUV Information 213-571 - Verfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure oder Oleum

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Abschnitt 2 - Probenahme

Der Absorber B 70 wird mit 10 ml Absorptionslösung gefüllt und mit einer Pumpe verbunden. Pumpe und Absorber werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest aufgestellt. Der Volumenstrom wird auf 1,16 l/min eingestellt. Unter diesen Bedingungen erfolgt die Probenahme gemäß der Definition des einatembaren Staubes [1]. Bei einer Probenahmedauer von acht Stunden entspricht dies einem Probeluftvolumen von etwa 560 l.