DGUV Information 213-566 - Verfahren zur Bestimmung von Triglycidylisocyanurat (TGIC)

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Abschnitt 6 - Bemerkungen

Für die Bestimmung von reinem TGIC kann bei der Aufarbeitung auf die Behandlung der Probe mit THF (Abschnitt 3.1) verzichtet werden.

Für die Bestimmung von TGIC in TGIC-haltigen Pulverlacken ist dieser Probenvorbereitungsschritt notwendig, da vergleichende Untersuchungen gezeigt haben, daß ohne THF-Behandlung Minderbefunde bis zu 70 % möglich sind.