DGUV Information 213-527 - Verfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Bestimmungsgrenze

Die Bestimmungsgrenze wurde nach DIN 32645 [5] nach der Kalibriergeradenmethode mit 10 Prüfgasproben (Probeluftvolumen 10 bis 100 ml) einer Konzentration von 0,179 mg/m3 ermittelt (siehe Tabelle 1). Die daraus berechnete absolute Bestimmungsgrenze betrug 3,0 ng Ethylenoxid (P=95 % und k=3) entsprechend einer Luftkonzentration von 0,015 mg/m3 für 200 ml Probeluftvolumen.