DGUV Information 213-515 - Verfahren zur Bestimmung von Cobalt und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.3 - 5.3 Bestimmungsgrenze

Da die Filter keine Cobaltblindwerte aufwiesen, wurde die absolute Bestimmungsgrenze nach DIN 32645 [4] aus einer Kalibrierkurve im unteren Konzentrationsbereich ermittelt. Dazu wurde die Kalibrierlösung 2 mit einer Konzentration von 40 μg/l vom Autosampler entsprechend dem folgenden Schema zu den zehn Kalibrierstandards verdünnt. Zusätzlich wurden entsprechend den Proben auch 5 μl Modifierlösung per Autosampler zupipettiert. Die Standards und der Nullwert wurden unter den in Abschnitt 3.2 beschriebenen AAS-Bedingungen analysiert und eine lineare Kalibrierfunktion erstellt.

Tabelle 6:
Kalibrierstandards externe Kalibrierung zur Ermittlung der Bestimmungsgrenze

Konzentration [µg/l Co]Nullwertlösung [µl]Cobaltlösung 2 [µl]
Cobaltnullwert0250
Kalibrierstandard 12241
Kalibrierstandard 24232
Kalibrierstandard 36223
Kalibrierstandard 48214
Kalibrierstandard 510205
Kalibrierstandard 612196
Kalibrierstandard 714187
Kalibrierstandard 816178
Kalibrierstandard 918169
Kalibrierstandard 10201510

Die absolute Bestimmungsgrenze für eine statistische Sicherheit von 95 % und einer relativen Ergebnisunsicherheit von 33 % bzw. k=3 beträgt 2,8 μg/l bzw. 56 pg Cobalt pro Injektion.

Für ein Probeluftvolumen von 1,2 m3, 25 ml Probelösung und 20 μl Injektionsvolumen ergibt sich eine relative Bestimmungsgrenze von 0,058 μg/m3 Cobalt bzw. von 0,07 μg Cobalt pro Probenträger.