DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren

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Abschnitt 8 - 8 Wartung und Instandsetzung

Eine regelmäßige Wartung nach den Vorgaben des Herstellers ist von einer dafür ausgebildeten Person durchzuführen, um den sicheren Betrieb und die langfristige Zuverlässigkeit der Karusselltür zu gewährleisten. Erkannte sicherheitsrelevante Mängel sind fachgerecht zu beheben. Vor der Wiederinbetriebnahme ist ggf. eine Prüfung durchführen zu lassen.

Hinweis: Es liegt in der Sorgfaltspflicht des Betreibers sicherzustellen, dass eine mit Instandsetzungsarbeiten beauftrage Firma über entsprechend befähigtes Personal verfügt. Oft sind besondere Werkzeuge oder Software zur Einstellung erforderlich.

Einen Bestandschutz gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht. Die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln stellt das aktuell geforderte Sicherheitsniveau dar. Ist an der Tür eine Gefährdung erkennbar, so müssen Maßnahmen ergriffen werden diese abzustellen, auch wenn die Tür den zum Einbauzeitpunkt geltenden Regelwerken entsprochen hat.

Gründe für das Nichterreichen des aktuellen Sicherheitsniveaus können sein:

  • Änderungen in Nutzung und/oder Umgebung

  • Verschleiß, Alterung

  • Regeländerung/geänderter Stand der Technik/veraltete Schutzeinrichtungen

Bekannt werden diese Mängel z.B.:

  • bei der regelmäßigen Prüfung vor Ort

  • durch Unfälle oder Beinahe-Unfälle an der Tür

  • durch Informationen des Herstellers und der Medien

Der Umfang der Nachrüstung und das Ergebnis der anschließenden Prüfung sind im Prüfbuch zu dokumentieren.