DGUV Information 212-139 - Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen

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Abschnitt 2 - 2 Welchen Gefährdungsstufen kann eine allein arbeitende Person ausgesetzt sein?

Um die Gefährlichkeit der Tätigkeiten von allein arbeitenden Personen beurteilen zu können, muss auch die Handlungsfähigkeit der Personen nach einem möglichen schädigenden Ereignis betrachtet werden. Hierzu hat sich eine Einteilung in die nachfolgenden Gefährdungsstufen bewährt:

GefährdungsstufenMögliche Verletzungsschwere und Handlungsfähigkeit
geringGefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person geringe Verletzungen bzw. geringe akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Die Person bleibt handlungsfähig.
erhöhtGefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person erhebliche Verletzungen bzw. erhebliche akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Im Notfall bleibt die Person eingeschränkt handlungsfähig.
kritischGefährdungsfaktoren, die bei der allein arbeitenden Person besonders schwere Verletzungen bzw. besonders schwere akute Beeinträchtigungen der Gesundheit bewirken können.
Im Notfall ist die Person nicht mehr handlungsfähig.

Tabelle 1 Einteilung nach Gefährdungsstufen

Die nachfolgende Auflistung stellt beispielhaft eine Zuordnung von Gefährdungsstufen zu verschiedenen Tätigkeiten dar; insofern dient sie in erster Linie einer Groborientierung. Die exakte Zuordnung ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung ist das branchenspezifische Unfallgeschehen mit der einhergehenden Verletzungsschwere zu berücksichtigen.

Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen

Allgemeines tätigkeitsbezogenes Gefährdungspotential, zum Beispiel:Gefährdungsstufen
Verkehrsleittechnikerhöht
Aufzugsmontage/-instandhaltungkritisch
Benutzung von PSA gegen Absturzerhöht bis kritisch
Betreiben einer Chemieanlagegering bis kritisch
Binnenschifffahrt Bootsverleihgering
Binnenschifffahrt Gefahrstoffumschlagkritisch
Binnenschifffahrt Güterschifffahrterhöht
Dacharbeitenerhöht
Handelsvertretung, Haustürverkaufgering
Hausmeisterservice Baumpflegearbeitenkritisch
Hausmeisterservice Heizungsreparaturerhöht
Hausmeisterservice Kontrollganggering
Instandhaltung von Maschinengering bis kritisch
Kinderbetreuunggering
Kioskverkauf nachtserhöht
Kioskverkauf tagsübergering
Kraftfutterwerk, Instandhaltungsarbeiten an Anlagenkritisch
Kraftfutterwerk, Rundgang und Probenahmeerhöht
Kraftfutterwerk, Überwachungstätigkeiten in der Schaltwartegering
LKW-Fahrt Gefahrguttransporterhöht
LKW-Fahrt Werksverkehrgering
LKW-Fahrt Werttransportkritisch
Pflegeeinrichtungen, z. B. Nachtwachegering bis erhöht
Pflege, ambulantgering bis erhöht
Notaufnahme Krankenhauserhöht bis kritisch
Reinigungsfachkräftegering
Spezielle Sozialarbeit, z. B. Jugendhilfeerhöht
Taxifahrten, Kurierfahrtenerhöht
Taxifahrten, Nachtschicht, z. B. in gefährlichen Stadtviertelnkritisch
Taxifahrten, Tagesschicht im Landkreisgering
Wachdienste/Empfangsbereichgering
Wachdienste/Revierdiensterhöht

Tabelle 2 Beispielhafte Darstellung von Tätigkeiten und Zuordnung möglicher Gefährdungsstufen