DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen

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Abschnitt 4.1 - 4 Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten, die sich als zweckmäßig erwiesen haben
4.1 Anordnung und Funktion des Steuerstandes bzw. der Steuerung

Der Steuerstand ist so angeordnet, dass die Bedienungsperson die Ballenpresse überblicken kann. Die Ballenpresse kann gegen unbefugte Benutzung gesichert werden, z.B. mit einem Schlüsselschalter. In der Stellung "Aus" des Schalters sind alle Bewegungen der Ballenpresse einschließlich des Zuführförderers verhindert.

Ein Netztrennschalter dient der vollständigen Trennung der Pressenanlage vom elektrischen Netz. Der Schalter muss gegen Wiedereinschalten gesichert werden können.

Zugänge zur Presse (in die vollständig eingestiegen werden kann) lassen sich nur bei vom Netz getrennter Ballenpresse öffnen (sichergestellt z.B. durch ein Schlüsselabhängigkeitssystem).

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Bild 1: Zugangstür über Schloss gesichert; passender Schlüssel befindet sich im Schaltschrank, das Abziehen des Schlüssels vom Schaltschrank bewirkt die Trennung vom Netz

Stellteile sind so ausgeführt und angeordnet, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen verhindert ist. Stellteile für die Handsteuerung sind ohne Selbsthaltung (Totmannschaltung) ausgeführt. An jedem Stellteil sind Zuordnung, Schaltzustand und Schaltsinn deutlich in einer für die Arbeitnehmer verständlichen Sprache oder durch eindeutige Symbole angegeben.

Ist es für bestimmte Wartungsarbeiten (z.B. Schmieren der Führungsrollen der Pressplatte) erforderlich, definierte Zwischenstellungen anzufahren, wird die jeweilige Stellung angezeigt oder automatisch angefahren.

Das Schwenken der Verwirbelungseinrichtung ist nur von einer Stelle aus möglich, von der der gesamte Schwenkbereich einsehbar und der Gefahrbereich der Einrichtung für die Bedienungsperson nicht erreichbar ist. Die Steuerung der Schwenkbewegung erfolgt ohne Selbsthaltung. Die Verwirbelungseinrichtung ist so gekoppelt, dass sie nur im eingeschwenkten Zustand angetrieben und nur in der Aus-Stellung geschwenkt werden kann. Sofern der Nachlauf länger als 10 s dauert, ist eine Stillstandsüberwachung vorhanden.

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Bild 2: Ausgeschwenkte Verwirbelungseinrichtung