Abschnitt 8.2 - 8.2 Prüfung der Fahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person
Verkehrssichere Fahrzeuge und Abroll- und Abgleitkippeinrichtungen gewährleisten nicht zwangsläufig auch eine sichere Arbeit. Bei Fahrzeugen und zum Fahrzeug gehörenden Einrichtungen müssen neben dem verkehrssicheren auch der arbeitssichere Zustand geprüft werden:
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit |
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge und Kippeinrichtungen bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Eine Checkliste für die Prüfung ist im DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit " enthalten.