Abschnitt 6.5 - 6.5 Ladungssicherung
Beim Anfahren, bei Kurvenfahrten, Fahrbahnwechseln und besonders beim Bremsen wirken hohe Kräfte auf die Ladung.
Nicht ausreichend gesicherte Ladung kann auch zur Gefahr werden, wenn sie
verrutscht und das Fahrverhalten des Fahrzeuges beeinflusst,
während der Fahrt herunterfällt und andere am Straßenverkehr Teilnehmende gefährdet,
beim Entladen herunterfällt und die Fahrerin/den Fahrer gefährdet,
bei einer Bremsung die Rückwand des Führerhauses durchschlägt.
DGUV Information 214-003
VDI Richtlinie 2700, Blatt 17
BGL/BG Praxis-Handbuch Band 7
Die für die Ladungssicherung auf Fahrzeugen anzuwendenden Grundsätze und Richtlinien gelten auch für Absetzbehälter. Empfehlungen zur Ladungssicherung enthalten
die DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen"
die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 17 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern"
das BGL/BG Praxishandbuch "Laden und Sichern Band 7: Ladungssicherung von Absetzbehältern und Schüttgütern"
6.5.1
Sicherung der Ladung im Behälter
Werden Arbeitsmaschinen in Absetzbehältern transportiert, wird ein Behälter mit Zurrösen benötigt, damit die Arbeitsmaschine mit Gurten oder Ketten formschlüssig gesichert werden kann.
Besteht beim Transport offener Absetzbehälter die Gefahr, dass durch Fahrtwind oder sonstige äußere Einflüsse Teile der Ladung verwehen oder herabfallen können, müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Zur Sicherung von Schütt- und losen Gütern eignen sich geschlossene Absetzbehälter und Abdeckplanen. Abdecknetze sind ausschließlich dafür geeignet, dass leichte Materialien, wie z. B. Styropor, während der Fahrt nicht aus dem Behälter herauswehen.
6.5.2
Sicherung der Absetzbehälter auf dem Absetzkipperfahrzeug
Achtung!
Der aufgeklappte Kipphaken ist zur Ladungssicherung nicht geeignet.
Absetzbehälter gelten nach dem Straßenverkehrsrecht als Ladung und müssen auf dem Fahrzeug verkehrssicher befestigt und gegen Klappern gesichert werden, um Lärm zu vermeiden.
Die seitlichen Anschläge sind an den Absetzbehälter formschlüssig heranzustellen bzw. zu sichern.
Steckbare Seitenanschläge sind vor Aufnahme des Behälters in die richtige Position zu bringen. Die hydraulischen oder pneumatischen Seitenanschläge sind an den Absetzbehälter heranzufahren.
Abb. 34 Formschlüssig angestellte Seitenanschläge
Achtung!
Durch das Ausfahren der Teleskopausleger verändert sich eventuell die Gesamthöhe des Fahrzeugs.
Die Ketten sind nach vorne durch geringes Ausfahren der Teleskopausleger zu strecken. Für diese Sicherungsmethode muss eine Bestätigung des Herstellers der Absetzkippeinrichtung mitgeführt werden (siehe auch Betriebsanleitung des Herstellers).
Die Unternehmensleitung sollte für ihren Betrieb eine Transportanweisung erstellen, die sich auf die eingesetzten Absetzbehälter und Hilfsmittel zur Ladungssicherung bezieht.
6.5.3
Transport gestapelter Absetzbehälter
Der Transport gestapelter Absetzbehälter ist zulässig, wenn
die gestapelten Absetzbehälter zu einer Ladeeinheit zusammengefügt sind (siehe Abb. 35),
der obere Absetzbehälter mit der Gleitschiene auf dem unteren Absetzbehälter aufliegt und
der Gesamtschwerpunkt des Absetzbehälterstapels sich unterhalb der Stapelmitte befindet, womit eine Kippgefährdung ausgeschlossen ist.
6.5.4
Sicherung der Absetzbehälter auf Transportanhängern
Die seitlichen Anschläge sind an den Absetzbehälter formschlüssig heranzustellen bzw. zu sichern.
Abb. 35 Sicherung gestapelter Absetzbehälter durch X-Zurrung
Abb. 36 Kettenlose Ladungssicherung
Verzurrungen mit durchgeschlauften Zurrmitteln sind als Direktzurrung nicht geeignet.
In und gegen Fahrtrichtung kann der Absetzbehälter gesichert werden durch
Einrichtungen, die aktiv in die Kipplager eingreifen (siehe Abb. 36),
Einrichtungen, die in sonstige geeignete Bauteile eingreifen,
X-Zurrung durch Ketten oder Gurte,
V-Zurrung,
Schrägverzurrung.
Weitere Hinweise zur Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern enthält die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 17.
6.5.5
Sicherung der Kettengehänge bei Leerfahrten
Durch das Schwenken der Kettengehänge in den Verkehrsraum kann es zu einer Gefährdung für andere Teilnehmende am Straßenverkehr kommen.
Zur Sicherung ist das Kettengehänge in die Vorrichtungen an den Hubarmen einzuhängen.
Abb. 37 Ketten in Transportstellung