DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr

Zur Verkehrssicherheit tragen nicht nur angepasste Geschwindigkeit, ruhige Lenkbewegungen, geeignete Bereifung sowie der Zustand der Reifen bei, sondern auch die Verstauung der Ladung und ihre Positionierung im Absetzbehälter.

Unkontrollierte Bewegungen oder ein Umstürzen der Fahrzeuge haben häufig folgende Ursachen:

  • ungünstige Achslastverhältnisse durch ungleichmäßige Verteilung der Ladung,

  • fehlende oder unzureichende Ladungssicherung und damit Bewegung der Ladung bei Kurvenfahrten, Brems- oder Beschleunigungsvorgängen,

  • erhöhter Schwerpunkt bei gestapelten Absetzbehältern,

  • instabiler Fahrzeugzustand bei Fahrten mit unbeladenem Absetzkipperfahrzeug und beladenem Transportanhänger,

  • Instabilität von Fahrzeugen bei starken Windböen,

  • Überschreiten des Gesamtgewichts oder Überschreitung der Achs- und Stützlasten,

  • Nichtbeachtung der zulässigen Fahrzeughöhe sowie der Höhenbegrenzung bei Unterführungen.

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§ 37 DGUV Vorschrift 70 und 71

Für ein stabiles Fahrverhalten muss die gelenkte Achse mit mindestens 20 % des Fahrzeugmomentangewichtes belastet sein.

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Höhenangabe
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Nach der Aufnahme von Absetzbehältern und vor Antritt der Fahrt hat die Fahrerin oder der Fahrer zu kontrollieren:

  • die Überladungsanzeige sowie in Transportstellung das Erlöschen der Kontrollleuchten der Abstützungen und Hubarme inkl. teleskopierbarem Ausschub im Führerhaus

  • die Gesamtfahrzeughöhe inklusive gestapelter Absetzbehälter oder Ladungsteile zur Beachtung der maximalen Durchfahrtshöhen an Brücken oder Unterführungen

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Abb. 33 Kennzeichnung der Hubarm- und Gesamthöhe

6.4.1 Transport von Gefahrgut

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Gefahrgut-Kennzeichnung
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Das Fahrzeug ist entsprechend des zu transportierenden Gefahrguts zu kennzeichnen.

Eine Gefahrgutausrüstung, spezielle persönliche Schutzausrüstung und entsprechende Transportpapiere sind mitzuführen.