§ 6 - Handbetriebene Geräte
Handbetriebene Geräte müssen so eingerichtet sein, dass
1. | Kurbeln, Hebel oder Handräder mit Speichen unter Last nicht mehr als 15 cm zurückschlagen können (Rückschlagsicherung), |
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2. | die Drehrichtung von Kurbeln unter Last bei allen Übersetzungen gleich bleibt und |
3. | abnehmbare Kurbeln und Hebel gegen Abgleiten und unbeabsichtigtes Abziehen gesichert werden können. |