DGUV Vorschrift 77 - Arbeiten im Bereich von Gleisen

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Arbeiten im Bereich von Gleisen
(bisher: BGV D33)

(bisher VBG 38a)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1997

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Betrieb
Pflichten des Unternehmers3
Sicherungsanweisung4
Sicherungsmaßnahmen5
Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen6
Warnkleidung7
Verhalten im Gleisbereich8
Material- und Gerätelagerung9
Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten10
Arbeiten an fernbetätigten Gleiseinrichtungen11
Arbeiten im Bereich von Fahrleitungen12
IV.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten13
V.
Inkrafttreten
Inkrafttreten14