Abschnitt 75 - Zu § 26 Abs. 4 Satz 2:
Betriebstechnische Gründe liegen vor z.B. beim Bewegen
vor dem Abstoßen,
vor dem Ablaufenlassen,
unmittelbar vor dem Kuppeln,
zum "Beidrücken" (Zurechtschieben zum Kuppeln),
mit Fördereinrichtungen in Rangieranlagen.