Abschnitt 54 - Zu § 16 Abs. 2 Nr. 1:
Hinderlich kann der Witterungsschutz sein z.B. bei Lokomotiven, die auf Torfgewinnungsflächen eingesetzt sind.
Hinderlich kann der Witterungsschutz sein z.B. bei Lokomotiven, die auf Torfgewinnungsflächen eingesetzt sind.