Abschnitt 32 - Zu § 8:
Diese Forderungen ergänzen die Anforderungen nach Abschnitt 1.8 des Anhanges zu § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung.
Siehe auch BG-Information "Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Eisenbahnen" (BGI 770).