DGUV Vorschrift 73 - Schienenbahnen

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§ 39 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 19863 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften

  1. "Eisenbahnen" (VBG 11a) vom 1. Juli 1968 in der Fassung vom 1. April 1978,

  2. "Straßenbahnen" (VBG 11b) vom 1. April 1964 in der Fassung vom 1. April 1978

  3. und

  4. "Materialbahnen" (VBG 11d) vom 1. Dezember 1974 in der Fassung vom 1. April 1978

außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.