Abschnitt 86 - Zu § 26 Abs. 1:
Kippen von einachsigen Anhängefahrzeugen nach vorn kann z. B. durch geeignete feste oder klappbare, höhenverstellbare Stützen verhindert werden.
Siehe auch § 2 Abs. 1 und § 28 Abs. 8.
Kippen von einachsigen Anhängefahrzeugen nach vorn kann z. B. durch geeignete feste oder klappbare, höhenverstellbare Stützen verhindert werden.
Siehe auch § 2 Abs. 1 und § 28 Abs. 8.