Abschnitt 13 - Zu § 3:
Diese Forderung schließt ein, dass der Unternehmer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Fahrzeuge während der gesamten Benutzungsdauer den Bestimmungen des Abschnitts III entsprechen.
Siehe auch § 7 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung.