Abschnitt 19 - Zu § 12 Abs. 2:
Die Fahrbahnverhältnisse können z.B. durch Nässe, Schmutz oder geringe Breite der Fahrbahn ungünstig beeinflusst werden.
Die Fahrbahnverhältnisse können z.B. durch Nässe, Schmutz oder geringe Breite der Fahrbahn ungünstig beeinflusst werden.