DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten

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Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
(bisher: BGV D20)

(bisher VBG 107b)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1993  1

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Allgemeine Anforderungen3
II.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Kraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Hilfs- und Arbeitsmaschinen einschließlich deren Ausrüstung und Zubehör im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG3a
Aufstellung4
Räume für Maschinenanlagen5
Ausgänge, Notausstiege 6
Elektrische Anlagen (Beleuchtung) 7
Rohrleitungen 8
Schutz gegen Verbrennung 9
Behälter und Tanks10
Brennstoffleitungen11
Fabrikschild an Kraftmaschinen12
Umsteuerung des Schiffsantriebes 13
Befehlsübermittlung 14
B.
Verbrennungskraftmaschinen
Brennstoffe15
Bedienungseinrichtungen16
Warnschild17
Auspuffanlagen18
C.
Dampfkraftmaschinen und Dampfkesselanlagen
Einrichtungen zur Überwachung19
Dampfleitungen20
Mannlochpackungen, Flanschdichtungen21
III.
Betrieb
Bedienung und Wartung22
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen 23
Freihalten und Abschließen von Ausgängen und Ausstiegen24
Unterbringung transportabler Brennstoffbehälter25
Reparatur- und Reinigungsarbeiten26
Durchdrehen (Törnen) von Dieselmotoren27
Zündpapier28
Manometer und Sicherheitsventile29
IV.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten30
V.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen, Inkrafttreten
§ 3131
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen32
Inkrafttreten33

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.