Abschnitt 17 - Zu § 12 Abs. 1:
Diese Forderung ist für kleine Werkstücke erfüllt, wenn z. B. geschlossene Körbe verwendet werden.
Als Werkstoff für Beschickungshilfen ist Stahl geeignet. Kupfer oder Kupferlegierungen sind nicht geeignet.
Diese Forderung ist für kleine Werkstücke erfüllt, wenn z. B. geschlossene Körbe verwendet werden.
Als Werkstoff für Beschickungshilfen ist Stahl geeignet. Kupfer oder Kupferlegierungen sind nicht geeignet.