Abschnitt 17 - Zu § 11 Abs. 1:
Das Vier-Augen-Prinzip ist gewahrt, wenn mindestens zwei dem Unternehmen angehörende Personen anwesend sind, die mit Hilfe von verschiedenen Schlüsseln oder Chiffren das Behältnis nur gemeinsam öffnen können.
Das Vier-Augen-Prinzip ist gewahrt, wenn mindestens zwei dem Unternehmen angehörende Personen anwesend sind, die mit Hilfe von verschiedenen Schlüsseln oder Chiffren das Behältnis nur gemeinsam öffnen können.