Abschnitt 33 - Zu § 12 Abs. 3:
Geeignete Anschlageinrichtungen sind z.B. solche nach DIN 4426 "Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen; Absturzsicherungen".
Anseilschutz siehe auch "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198) bzw. "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" (BGR/GUV-R 199).
Zur Beurteilung der Unzweckmäßigkeit der Verwendung von Auffangeinrichtungen gilt: Der Einsatz von kollektiven (technischen) Sicherungsmaßnahmen hat Vorrang vor der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen (Anseilschutz).