Abschnitt 32 - Zu § 12 Abs. 2:
Arbeitstechnische Gründe können z.B. vorliegen, wenn Arbeiten an der Absturzkante durchgeführt werden müssen.
Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen sind:
Fang- und Dachfanggerüste nach DIN 4420-1 "Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung"
Auffangnetze nach der Regel "Einsatz von Schutznetzen" (BGR 179),
Schutzwände nach der Information "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten" (BGI 807).