Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 18 - Zu § 8 Abs. 2:Besondere Arbeitsplätze sind z.B.gelattete Dachflächen,Dachdecker-Auflegeleitern oder Dachdeckerstühle; siehe auch Anhänge 1 und 2 der BG-Regel "Dacharbeiten" (BGR 203), waagerechte Standplätze von mindestens 0,50 m Breite auf Böschungen. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 18 - Zu § 8 Abs. 2:Besondere Arbeitsplätze sind z.B.gelattete Dachflächen,Dachdecker-Auflegeleitern oder Dachdeckerstühle; siehe auch Anhänge 1 und 2 der BG-Regel "Dacharbeiten" (BGR 203), waagerechte Standplätze von mindestens 0,50 m Breite auf Böschungen.