Abschnitt 1 - Zu § 1 Abs. 1:
Zu den Staubabscheidern gehören z. B. Nassentstauber (Wascher), Trockenentstauber (Staubsäcke).
Zu den Gasumsetzern gehören z. B. Gasmischer, Gasvorwärmer.
Zu den Gichtgasleitungen gehören z. B. Zuführungsleitungen für Stahl-, Walz- und Kraftwerke.