Abschnitt 3 - Zu § 2 Nr. 3:
Zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen gehören z. B.:
Ersatzstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung,
Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen,
Gefahrenmeldeanlagen,
Rauchabzugseinrichtungen,
Schutzvorhänge.
Zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen gehören z. B.:
Ersatzstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung,
Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen,
Gefahrenmeldeanlagen,
Rauchabzugseinrichtungen,
Schutzvorhänge.