DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 23 - Zu § 11 Abs. 1 und 2:

Zu den Werkstätten gehört z. B. auch die Maskenbildnerei.

Die Werkstattgröße richtet sich nach den größten zu erwartenden Bauelementen bzw. Gegenständen, dem Arbeitsverfahren, dem zur Be- und Verarbeitung notwendigen Maschinen- und Gerätepark, der Beschäftigtenzahl, den Arbeitsflächen sowie den Flächen für Verkehrswege.

Anforderungen hinsichtlich der allgemeinen Gestaltung von Werkstätten siehe Arbeitsstättenverordnung und UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).

Hinsichtlich Lärmminderung siehe Arbeitsstättenverordnung, UVV "Lärm" (VBG 121) und DIN EN 31 690-1 "Akustik; Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer Arbeitsstätten; Teil 1: Allgemeine Grundlagen" und DIN EN 31 690-2 "Akustik; Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer Arbeitsstätten; Teil 2: "Lärmminderungsmaßnahmen".