Abschnitt 29 - Zu § 17 Abs. 7:
Zu diesen Arbeiten gehört z. B. das Auswechseln von Segmenten, Teilen des Kühlsystems, Beseitigen von Störungen.
Hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsbühnen und Podesten siehe §§ 18 bis 23 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).