DGUV Vorschrift 32 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kernkraftwerke

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Abschnitt 23 - Zu § 14 Abs. 2:

Für die frühzeitige Branderkennung kann z. B. der Einsatz einer automatischen Brandmeldeanlage vorgesehen werden.

Beim Einsatz von Gaswarneinrichtungen sind z. B. die "Sicherheitsregeln für Anforderungen an Eigenschaften ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz" (ZH 1/8) und die "Sicherheitsregeln für Anforderungen an Eigenschaften nicht ortsfester Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz" (ZH 1/108) zu beachten.