DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 63 - Zu § 46 Abs. 4:

Folgende persönliche Schutzausrüstungen sind geeignet:

  • Säureschutzkleidung aus Gewebe nach DIN 4846-1 "Gewebe für Säureschutzkleidung; Unbeschichtete Gewebe",

  • Gummistiefel,

  • Kopf- und Gesichtsschutz,

  • Schutzhandschuhe.

Die persönlichen Schutzausrüstungen sind auch beim Reinigen der Leitungen - z.B. mit Wasser oder Dampf - zu tragen, weil Entkristallisationen unter anderem bei 50 %iger Natronlauge zu Gefährdungen führen können (50 %ige Natronlauge kristallisiert bei +12 °C).