Abschnitt 57 - Zu § 45 Abs. 2:
Bei der Feststellung des entleerten Zustandes ist besonders auf Restmedien in Armaturen und Leitungen zu achten, insbesondere, wenn eine Aufheizung durch benachbarte Anlageteile möglich ist.
Vor Beginn von Arbeiten ist darauf zu achten, dass Begleitheizsysteme außer Betrieb genommen sind.