DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide

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Abschnitt 77 - Zu § 20 Abs. 8:

Eine gefährliche Reaktion im Sinne dieser Vorschrift ist z.B. die exotherme Zersetzung.

Andere geeignete Maßnahmen mit der gleichen Schutzwirkung sind z.B. zusätzliche Wärmeisolierung, Kühlung der Zwischenwände oder höhere Feuerwiderstandsklasse der verwendeten Bauteile. Maßgebend, ob die Zersetzung unter 70 °C erfolgt, ist die SADT (siehe Durchführungsanweisungen zu § 20 Abs. 6).