DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide

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Abschnitt 51 - Zu § 11 Abs. 2:

Dies bedeutet z.B., dass ein Bersten als Folge einer Zersetzung vermieden wird.

Dies kann z.B. erreicht werden durch

  • Vermeidung einer Verdämmung, z.B. durch Einsatz offener Behälter,

  • Einsatz von Ablass- oder Flutungseinrichtungen, die so dimensioniert sind, dass hierdurch gefährliche Reaktionsabläufe vermieden werden können,

  • Einsatz geeigneter Mess-, Regel und Warneinrichtungen gegebenenfalls in redundanter Ausführung, wenn hierdurch gefährliche Reaktionsabläufe rechtzeitig erkannt und vermieden werden können,

  • Einbau geeigneter Druckentlastungseinrichtungen mit Druckableitung in ungefährliche Richtung,

  • druck- oder druckstoßfeste Bauweise.