DGUV Regel 113-010 - Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Kontinuierliche Vulkanisation

Die Mischungen werden in kontinuierlich arbeitenden Anlagen in Form gebracht und vernetzt.

6.5.1
Arbeiten an UHF-Anlagen

UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.

Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.

In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z.B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

  1. Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe

    Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über.

    1. Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen

    2. Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)

    3. Schadstoffhaltige Luft beseitigen

    4. Im Brandfall Generator abschalten

    5. Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen

Elektromagnetische Felder

  1. Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden)

    1. Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf)

    2. Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten

    3. Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind

    Abbildung 37: Mikrowellenanlage
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    1. Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten

    2. Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z.B. Blenden, λ/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen

    3. Dichtflächen an Deckeln und Klappen regelmäßig reinigen bzw. bei Bedarf erneuern

    4. Streustrahlung an den Dichtflächen und Kanalwänden messen (beachten: metallarmierte Profile können wie Sendeantennen wirken); Messergebnisse dokumentieren

    5. Verbotszeichen P11 "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" anbringen

    6. Siehe auch Abschnitt 9.7 der BGI 571

Rechtsgrundlagen und Informationen:

EMV-Richtlinie, www.stmugv.bayern.de(Suchwort "Elektrosmog"), www.vbg.de(Suchwort "Funkanwendungen")

P11: Verbot für Personen mit Herzschrittmacher
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6.5.2
Arbeiten an Heißluftanlagen und IR-Heizkanälen

Die Heißluftvulkanisation erfolgt in Ein- oder Dreietagenanlagen. Sie sind direkt nach dem Extruder oder nach einer UHF-Anlage installiert. Vulkanisiert wird mit Heißluft bis 320 °C.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

  1. Entzündung von Verunreinigungen

    1. Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen

    2. Absaugungen an den Ein- und Austrittsöffnungen anbringen

    3. Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)

    4. Löschmittel für Anlagen und Vulkanisationsgut in der Betriebsanweisung festlegen

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

  1. Heiße Gummiteile

    1. Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten

    2. Schutzhandschuhe und eventuell Unterarmschutz benutzen

6.5.3
Arbeiten an Salzbadanlagen

In Salzbadanlagen werden die extrudierten Gummiprofile durch eine heiße Salzschmelze geführt. Sie besteht meistens aus einem eutektischen Gemisch von Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Natriumnitrit mit einem Schmelzpunkt von ca. 140 °C. Bei verschiedenen Anwendungen können auch Gemische aus Lithium- und Kaliumnitrat eingesetzt werden; bei diesen Gemischen kann von einer geringeren Gefahr für Beschäftigte und Umwelt ausgegangen werden.

Die Dichte der Salzschmelze ist größer als die von Gummi. Die Gummiprofile müssen daher entweder mit einem höhenverstellbaren endlosen Stahlband unter die Oberfläche der Schmelze gedrückt oder ständig mit Salzschmelze berieselt werden.

P04: Mit Wasser löschen verboten
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P17: Mit Wasser spritzen verboten
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Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

  1. Gefährdung durch Salz

    1. Bei Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten Exposition gegen Salzstäube vermeiden, z.B. persönliche Schutzausrüstungen benutzen

Brandgefahr durch Stoffe

  1. Entzündung organischer Stoffe

    Organische Stoffe verbrennen bei der erhöhten Temperatur und dem erhöhten Sauerstoffanteil des Salzbades sehr heftig. Ein Brand verlöscht erst, wenn der organische Körper verbrannt ist oder entfernt wurde. Es können sich auch Schäume entzünden, die sich durch Reaktion zwischen Gummimischungen und den Salzen bilden.

    1. Bäder sauber halten

    2. Ablagerungen auf den Bädern, auch Schäume, in regelmäßigen Abständen abschöpfen

    3. Reißt ein Profil, sofort alle Stücke aus dem Bad entfernen

    4. Feuerlöschmittel bereithalten:

      • Trockener Sand eignet sich zum Abdecken brennender Salzbäder und der aus brennenden Bädern entfernten organischen Körper

      • Kohlendioxid oder Stickstoff eignen sich zum Löschen brennender Abluftkanäle

      • Nicht mit Wasser löschen!

    5. Absaugkanäle regelmäßig reinigen

Physikalische Explosionen

  1. Kontakt mit Wasser

    1. Wasser fernhalten

    2. Nur trockene Stoffe zuführen

    3. Nicht mit Wasser löschen

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

  1. Ca. 250°C heiße Salzschmelze

  2. Heiße Badteile

  3. Heißer Dampf, verspritzende Salzschmelze, wenn Wasser in das Salzbad gelangt

    1. Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten

    2. Stahlband nur im Stillstand oder bei geschlossenen Bedienungsklappen absenken oder hochfahren

    3. Zum Entfernen und Hineinlegen von Gegenständen sowie zum Abschöpfen der Oberfläche nur langstielige Werkzeuge verwenden

    4. Kontakt mit Wasser ausschließen, Verbotszeichen P04 "Mit Wasser löschen verboten" und P17 "Mit Wasser spritzen verboten" anbringen

    5. Keine Kleidung aus synthetischen Materialien tragen

    6. Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen und benutzen: bei Arbeiten an offenen Bädern und beim Entsorgen erstarrter Salzschmelze z.B. hitzebeständige Schürzen und lange, eng anliegende Schutzhandschuhe, Gesichtsschutz, geschlossene Sicherheitsschuhe

    7. Leicht erreichbare Augenduschen installieren und kennzeichnen

6.5.4
Arbeiten an Trommel- und Bandvulkanisieranlagen ("Auma")

Mit einer Automatischen Mattenvulkanisierungsanlage (Trommel- und Bandvulkanisieranlage bzw. Rotations/-Vulkanisationsmaschine) können dünne Kalanderfolien und -platten, beschichtete Gewebe, Bänder, Riemen und auch vorgeformte Artikel (z.B. Keilriemen) direkt im Anschluss an Kalander und Beschichtungsprozess vulkanisiert werden. Die Auma besteht aus einer beheizten, langsam rotierenden Stahltrommel und einem endlos geschweißten Stahlblechband, das durch zwei Umlenkrollen und eine Spannwalze an die Trommel gepresst wird. Das zu vulkanisierende Material läuft zwischen Trommel und Stahlband ein, wird auf die Trommel gepresst und dabei vulkanisiert.

Abbildung 38: Auma - Prinzipskizze
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Abbildung 39: Auma
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Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

  1. Einzugstellen, Quetschstellen

    1. Zugängliche Einzugstellen an der Trommel bzw. beim Aufnehmen von Gummiartikeln und Gewebe sichern

    2. Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) anbringen

Hinweis zum Begriff Not-Halt: In neueren Normen ist nicht mehr von Not-Aus, sondern von Not-Halt die Rede, wenn es um das Stillsetzen von gefahrbringenden Bewegungen geht.

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

  1. Heiße Teile

    1. Berührungsschutz gegen Verbrennungen an heißen Teilen der Auma vorsehen

    2. Gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen benutzen