DGUV Regel 113-008 - Pyrotechnik

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Verarbeiten der Sätze

3.9.1
Raumaufteilung

Beim Verarbeiten der Sätze dürfen folgende Arbeiten in demselben Raum nicht gleichzeitig ausgeführt werden:

  1. 1.

    Granulieren,

  2. 2.

    Pelletieren, Dragieren,

  3. 3.

    Sieben,

  4. 4.

    Einfüllen des losen oder offenen Satzes,

  5. 5.

    Extrudieren oder Gießen,

  6. 6.

    Verdichten (Rütteln, Schlagen, Pressen),

  7. 7.

    Zerkleinern,

  8. 8.

    Abstellen.

Nummern 4 und 6 gelten nicht für das Verdichten mit selbsttätiger Satzzuführung.

Abb. 25: Dragieren eines Sternsatzes
ccc_1150_abb25.jpg

3.9.2
Verarbeiten der Chloratsätze

Chlorathaltige Sätze und Sterne, auch wenn diese mit metallfreien Sätzen umhüllt sind, dürfen nicht mit losen metallhaltigen Sätzen zusammengebracht werden.