DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Re...

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Abschnitt 9.5, 9.5 Hinweise zu Verbindungselementen nach DIN...
Abschnitt 9.5
Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (DGUV Regel 112-199)
Titel: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (DGUV Regel 112-199)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-199
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9.5 – 9.5 Hinweise zu Verbindungselementen nach DIN EN 362

Die Verwendung von selbstverriegelnden Verbindungselementen, ausgestattet mit einem selbstschließenden Verschluss und einer automatischen Verschlusssicherung, ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei automatischen Verschlusssicherungen ist die ordnungsgemäße Verriegelung vor der Benutzung zu überprüfen.

Manuell zu verriegelnde Verbindungselemente müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden.

Auf die bestimmungsgemäße Verwendung von Verbindungselementen ist zu achten Dazu gehören insbesondere

  • die Belastung entlang der Haupt-, Tragachse,

  • die Vermeidung von Querbelastungen durch Aufliegen auf einer Kante,

  • die Funktionsfähigkeit.