DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Hinweise zu Abseilgeräten und Rettungshubgeräten

Befinden sich unterhalb der Benutzerin oder des Benutzers flüssige oder feste Stoffe, in denen man versinken kann, dürfen Rettungshubgeräte der Klasse B bzw. Abseilgeräte nicht eingesetzt werden.

Abseilgeräte und Rettungshubgeräte sind an geeigneten Anschlageinrichtungen möglichst lotrecht über der sich abseilenden oder der zu rettenden Person anzubringen. Während des Rettungsvorgangs darf das Seil nicht über scharfe Kanten verlaufen. Eine Schlaffseilbildung ist zu vermeiden.

Hinweis

Ein genügend großer Abstand zu festen Bauwerksteilen erleichtert das Abseilen oder Heraufziehen.