DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Rettung einer frei hängenden Person

Zur Rettung einer frei hängenden Person sind, wie in den Abbildungen 5 und 6 dargestellt, ein Auffanggurt, ein Abseilgerät mit Hubfunktion, eine Seilklemme und Anschlageinrichtungen erforderlich. Diese Rettung kann in Folge eines Absturzes, z. B. von Dachkanten, Podesten, Plattformen, Bühnen und durch Lichtkuppeln, notwendig sein. Zur Verhinderung des Hängenbleibens bzw. des Anschlagens an Bauteilen beim Rettungsvorgang empfiehlt sich die Verwendung eines Abhalteseils.

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Abb. 5

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Abb. 6
Einsatz des Rettungsgeräts und einer Seilklemme