
Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (DGUV Regel 112-199)
Abschnitt 3.3 – 3.3 Produktkennzeichnung und Informationen des Herstellers
Zur eindeutigen Identifikation sind Bestandteile von Rettungssystemen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet. Lösbare Bestandteile enthalten mindestens folgende Angaben:
Namen, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten bzw. den Handelsnamen, Postanschrift
Typ- und Modell/Bezeichnung
Chargen- oder Seriennummer des Bestandteils oder ein anderes Zeichen der Nachweisbarkeit z. B. Herstellungsjahr
Nummer und das Jahr der entsprechenden EN-Norm
Ein Piktogramm, das anzeigt, dass die Benutzenden die vom Hersteller gelieferten Informationen lesen müssen.
Zur Gewährleistung der sicheren Verwendung der Bestandteile von Rettungssystemen ist eine schriftliche Gebrauchsanleitung (Anleitungen und Informationen des Herstellers) in deutscher Sprache beigefügt.