DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Abschnitt 3.2 - 3.2 EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung

Der Hersteller erklärt die Übereinstimmung mit den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung 2016/425 anhand einer EU-Konformitätserklärung und durch die CE- Kennzeichnung auf der persönlichen Absturzschutzausrüstung zum Retten. Diese besteht aus dem Kurzzeichen "CE" und einer vierstelligen Kenn-Nummer der notifizierten Stelle (siehe Abbildung 1).

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Abb. 1
Beispiel für eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer der notifizierten Stelle